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Warnwestenpflicht

Pflicht ab 01. Juli 2014

Warnwestenpflicht

Spätestens ab dem 1. Juli 2014 gehört die Sicherheitsweste zur Pflichtausrüstung eines Autos.

Diese neue Regelung betrifft alle in Deutschland zugelassenen Pkw, Lkw und Busse. Obwohl es deutlich empfohlen wird, bleiben Motorräder und Wohnmobile hiervon ausgenommen.
Vorgeschrieben sind Westen, die der Euro-Norm EN 471 entsprechen. Das heißt, sie darf gelb, orange oder rot-orange sein und muss im unteren Bereich von Vorder- und Rückseite mit zwei reflektierenden Streifen versehen sein.

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